Eine geprüfte Laserschutzbrille oder Laserschutzhelm, die auf die Wellenlänge und Leistung des verwendeten Lasers abgestimmt sind, ist zwingend notwendig, um die Augen zu schützen.
Schutzhandschuhe und feuerfeste Kleidung schützen die Haut vor Verbrennungen durch direkte oder gestreute Strahlung.
Bei schlechter oder unzureichender Absaugung ist je nach Schadstoffbelastung im Arbeitsbereich ein Atemschutz erforderlich, insbesondere bei handgeführten Laseranwendungen.
Laserreinigungsarbeiten sollten, wenn möglich, in separaten Arbeitsbereichen oder mit geeigneten Abschirmungen durchgeführt werden, um Dritte zu schützen.
Es ist eine gut funktionierende Gefahrstoffabsaugung direkt an der Entstehungsstelle einzusetzen, um gesundheitsgefährdende Stäube oder Dämpfe zu vermeiden.
Der Laserarbeitsbereich muss klar markiert sein, damit Unbefugte keine Gefahr laufen, versehentlich der Strahlung ausgesetzt zu werden.
Anwender müssen für Geräte der Laserklassen 4 entsprechend geschult oder als Laserschutzbeauftragte bestellt sein.
Eine Einweisung in Gefahren, Schutzmaßnahmen und korrekten Umgang mit der Lasereinrichtung ist verpflichtend.
Auf dem Gerät angebrachte Warnhinweise sind zu beachten und ein sicherer Umgang ist vor jedem Einsatz sicherzustellen.
- Der Arbeitsplatz muss durch Sichtschutz und Warnhinweise abgesichert werden um keine Dritten zu gefährden.
Blickkontakt mit dem Laserstrahl und das Verwenden optischer Hilfsmittel im Strahlengang sind zu vermeiden.
Der Arbeitsplatz sollte so frei wie möglich von brennbaren Materialien gehalten werden.
Nach Ende der Reinigung ist die behandelte Oberfläche auf Schäden und die Effektivität der Reinigung zu überprüfen.
Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass sowohl der Bediener als auch weitere Personen im Umfeld bestmöglich vor Risiken geschützt sind.